Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein gemäß § 26 BGB. Im Geldverkehr wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden geminsam mit dem Kassenwart vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 15.07.2003 Satzung Blatt 34 ff d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Satzung
Satzung vom 02.02.2003 mehrfach geändert
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.