Handelsregister · VR 721599

Chronologischer Auszug

Türkisch-Deutscher Freundschafts- und Kulturverein Schorndorf und Umgebung e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Türkisch-Deutscher Freundschafts- und Kulturverein Schorndorf
und Umgebung e.V.

b)
Schorndorf
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
ein bis vier stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer
und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist
einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren
Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Toraman, Mehmet, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Öztürk, Abdullah, Winterbach, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Mataraci, Engin, Urbach, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Akbal, Zafer, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Akiföglu, Sabri, Urbach, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Ergani, Murat, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Sahin, Hasan, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 02.11.2014.
a)
15.01.2015
Kozak

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 4
2b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Toraman, Mehmet, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun:
1. Vorsitzender:
Ergani, Murat, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13
(Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
18.02.2015
Gerst

b)
Satzung Bl. 7 SB
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2020 (15 IN 27/20)
wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels
einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen.
Die Verein ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder gilt bei den
Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
a)
12.05.2020
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.