Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR, sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR, sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Cengiz Coban
Edingen-Neckarhausen
Vorstand
Vedat Özdemir
Edingen-Neckarhausen
Vorstand
Hakan Coban
Edingen-Neckarhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.2014.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 6-13
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