Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Kassier vertreten gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Höhe von 500 Euro ohne besonderen Vorstandsbeschluss zu bewilligen. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zu Höhe von 200,- Euro ohne besonderen Vorstandsbeschluss zu bewilligen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Hiervon ausgenommen sind Versicherungsabschlüsse zum Schutz der Mitglieder und Besucher von Veranstaltungen des Vereins.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erkan Bal
Dingolfing
Vorstand
Maral Mahmut
Dingolfing
Vorstand
Sercan Cördük
Dingolfing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1986 zuletzt geändert am 20.11.2004
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintr. Vfg. Bl. 75
Bl. 76, 77
Beschluss Bl. 80, 84; Neue Satzung Bl. 81.
Protokoll Bl 91 HB
Protokoll Bl. 96 (100) HB
Protokoll Bl. 103 HB
105, 106, 108
Bl. 112, 116, 117, 119
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.