Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung einer Jahreshauptversammlung oder einer Mitgliederversammlung erfolgen muß. Bei Geschäften mit einem Wert von über 4.000,00 DEM (2.000,00 EUR) ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Schneiders
Goldenstedt
Vorstand
Uwe Niemann
Goldenstedt
Vorstand
Jan Klemm
Goldenstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Satzung Blatt 94-101 der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 141-150 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.04.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 234 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 28.10.2005.
Beschluss Blatt 156 f. der Akten
Beschluss Blatt 181-186; Satzung Blatt 200-207 der Akten
Fall 5
Satzung
Satzung vom 02.04.1964 zuletzt geändert am 30.01.2004
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Beitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zweck) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.