Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und 2.Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Protokollführer. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlußfähig. Bei Beschlußunfähigkeit muß der 1.Vorsitzende bzw. der 2.Vorsitzende binnen 7 Tagen eine 2.Sitzung mit der selben Tagesordnung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig ist. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500.--DM belasten bedarf der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alice Burkhardt
Stuttgart
Vorstand
Julia Kuppel
Stuttgart
Vorstand
Gabriele Munk
Stuttgart
Vorstand
Samira Schick
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.04.1986 mit Nachtrag vom 15.08.1986 zuletzt geändert am 05.12.2003
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und § 16 (Mitgliedschaft im Württembergischen Landessportbund) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) und § 10 (Die Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen. § 17 (KassenprüferInnen) wurde neu eingefügt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1986
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 70
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 87
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 99
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 101
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.