Handelsregister · VR 2371
Chronologischer Auszug
TTV Alexandria Höhn 1998 e.V. · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) TTV Alexandria Höhn 1998 e.V. b) Höhn | a) Vorstand i.S. von § 26 BGB ist der I. und II. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsbefugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) 2. Vorsitzender: Jacob, Guido, Höhn, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Leukel, Markus, Höhn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.05.1998 | a) 15.02.2006 Blaumeiser b) Tag der ersten Eintragung: 30.06.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.02.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Leukel, Markus, Höhn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Jacob, Guido, Höhn, *XX.XX.XXXX gewählt als 1. Vorsitzender: Ferger, Volker, Winnen, *XX.XX.XXXX gewählt als 2. Vorsitzender: Zimmermann, Thomas, Höhn, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2013 Linder | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Zimmermann, Thomas, Höhn, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Gas, Thomas, Höhn, *XX.XX.XXXX | a) 22.10.2015 Westphal | ||
| 4 | b) Nicht mehr: 1. Vorsitzender: Ferger, Volker, Winnen, *XX.XX.XXXX Gewählt als: 1. Vorsitzende: Venter, Jannik, Winnen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2022 und 18.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 25.04.2024 Martin b) Fall 4 Satzung Blätter 145 - 147 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.