Die Beratung zu und der Verkauf von Kommunikationslösungen. Hierzu gehört auch die Vornahme sämtlicher mit dieser Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann bei mehreren Geschäftsführern einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter-Versammlung kann ferner ein jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. August 1994 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. Juni 1998 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hilden beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.08.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 88 Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 3, Spalte 4b), von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.