Der erste Vorstand vertritt alleine, der zweite und dritte Vorstand vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Willenserklärungen, die den Verein vermögensrechtlich im Einzelfall belasten, a) mit mehr als 1.000 Deutsche Mark (=500 Euro) die Zustimmung des gemäß § 15 der Satzung gebildeten Vereinsausschusses, b) mit mehr als 5.000 Deutsche Mark (=2500 Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Popp
Allershausen
Vorstand
Stephan Kratzl
Hohenkammer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.04.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.11.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1 SB;
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