Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Walter Grieger
Nettetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1993 zuletzt geändert am 13.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs.5, § 7 Abs. 1-3, § 11 Abs.1 und § 11 Abs.4 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 27.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 898 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 14.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 59 ff. Sonderband
Anm.Bl.74 Sdb, Ges.Vertrag Bl.81 ff Sdb.
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