Handelsregister · VR 20525
Chronologischer Auszug
TSV Missen-Wilhams e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportverein Missen-Wilhams e.V. b) Missen | a) Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten ihn gemeinsam. Bei Geschäften über 1.000,- EUR bis 15.000,- EUR muss der gesamte Vorstand zustimmen. Bei Geschäften über 15.000,- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Für Grundstücksgeschäfte, Immobiliengeschäfte und die Aufnahme von Belastungen ist immer die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. b) 3. Vorsitzender: Wechs, Maria, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Reggel, Norbert, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Sippl, Oswald, Schreiner, Missen | a) Eingetragener Verein Satzung vom 13.04.1977 zuletzt geändert am 17.11.2000 | a) 27.01.2006 Rauch b) Tag der ersten Eintragung: 27.07.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Missen-Wilhams | a) Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertritt den Verein einzeln; wenn zwei 2. Vorsitzende vorhanden sind, vertreten diese ihn gemeinsam. Bei Geschäften über 3000,- EUR bis 10.000,- EUR ist die mehrheitliche Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Bei Geschäften über 10.000,- EUR bis 20.000,- EUR ist die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses erforderlich. Bei Geschäften über 20.000,- EUR ist die mehrheitliche Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Für Grundstücksgeschäfte, Immobiliengeschäfte und die Aufnahme von Belastungen ist immer die 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig. b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Sippl, Oswald, Schreiner, Missen Ausgeschieden: 3. Vorsitzender: Wechs, Maria, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Aichele, Wolfgang, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurden insbesondere: § 1 (Name und Sitz) und § 6 (Vorstand). Der Sitz ist geändert. | a) 04.05.2010 Scharf b) Bl. 3/26 SB; |
| 3 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Hoffmann, Michael, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Häfele, Rainer, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Reggel, Norbert, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Aichele, Wolfgang, Missen-Wilhams, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2019 Rybka b) Bl. 27/34 SB | ||
| 4 | a) Name von Amts wegen berichtigt: TSV Missen-Wilhams e.V. | a) Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine. Je einer der beiden 2. Vorsitzenden und der 3. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Bei Geschäften über 3.000,00 € bis 10.000,00 € ist die mehrheitliche Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Bei Geschäften über 10.000,00 € bis 20.000,00 € ist die mehrheitliche Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Geschäften über 20.000,00 € ist die mehrheitliche Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Für Grundstücksgeschäfte, Immobiliengeschäfte und die Aufnahme von Belastungen ist immer die 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 2 (Zweck des Vereins), vormals § 3; neu eingefügt wurde § 3 (Mittel des Vereins); außerdem wurde geändert § 4 (Mitgliedschaft), vormals § 4 bzw. § 12; neu eingefügt wurden § 5.1 (Vorstand), vormals § 6, § 5.2 (Vereinsausschuss), vormals § 7, § 5.3 (Mitgliederversammlung), vormals § 8; weiter wurden geändert § 6 (Abteilungen), vormals § 10, § 7 (Geschäftsjahr und Geschäftsordnung), vormals § 11 bzw. § 13, § 8 (Durchführung von Wahlen), vormals § 9 und § 9 (Auflösung), vormals § 14; die ehemaligen §§ 10-14 entfallen somit. | a) 17.06.2020 Immerz b) SB Bl. 35/49 Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt. Der Name wurde bereits im Rahmen der Satzungsneufassung vom 22.01.2010 geändert. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.