Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lucia Reuß
Karlstadt
Vorstand
Daniel Flasch
Karlstadt-Heßlar
Vorstand
Jürgen Kratochwil
Karlstadt OT Heßlar
Vorstand
Andreas Mehling
Karlstadt OT Heßlar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.1979 zuletzt geändert am 11.02.1984
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Vereinstätigkeit; nun in § 2: Zweck des Vereins), 10 (nun § 9: Ausschluss von Ansprüchen auf Vereinsvermögen), 13 (nun § 12: Vorstand), 15 (nun § 14: Berufung der Mitgliederversammlung), 16 (nun § 15: Form der Berufung), 18 (nun § 17: Beschlussfassung), 19 (nun § 18: Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse), 22 (nun § 21: Auflösung des Vereins) und 23 (nun § 22: Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 2 und 3 wurden zusammengefasst (nun § 2), dadurch sind alle nachfolgenden §§ dementsprechend nachgerückt.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der §§ 3 (Selbstlosigkeit), 11 (Organe des Vereins), 12 (Vorstand), 13 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands), 19 (Ehrungen) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1983. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 ff, 17 SB;