Handelsregister · VR 20209
Chronologischer Auszug
TSV Ebensfeld 1947 e.V. - Turn- und Sportverein · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) TSV Ebensfeld 1947 e.V. - Turn- und Sportverein b) Ebensfeld | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf Geschäfte bis zu 100 DM ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Bei Geschäften von über 100 DM bis zu 500 DM entscheidet der Vorstand einschließlich Schatzmeister und Schriftführer, jedoch ausgenommen Grundstücksgeschäfte. Im übrigen ist die vorherige Zustimmung des Vereinsrates erforderlich, bei dessen Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: Böhmer, Norbert, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Häublein, Thomas, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 16.04.1966 zuletzt geändert am 11.06.1981 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. | a) 18.01.2006 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 19.09.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 114-121,126, SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Häublein, Thomas, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Häublein, Armin, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX | a) 04.10.2011 Forkel | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belstungen. Der Vorstand bedarf im Übrigen einer vorherigen Zustimmung des Vereinsrats oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: Böhmer, Norbert, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 hat die Änderung der §§ 4 Mitgliedschaft), 6 (Vorstand), 7 (Vereinsrat), 7a neu (Persönliche Haftung der Organmitglieder oder besonderer Vertreter des Vereins) und 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. | a) 12.09.2013 Günther b) Satzung Bl. 217 SB; | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Der Vorstand bedarf im Übrigen einer vorherigen Zustimmung des Vereinsrats oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 16.09.2013 Günther | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Häublein, Armin, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Stretz, Christian, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2021 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.