Handelsregister · VR 20209

Chronologischer Auszug

TSV Ebensfeld 1947 e.V. - Turn- und Sportverein · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TSV Ebensfeld 1947 e.V. - Turn- und Sportverein

b)
Ebensfeld
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand darf Geschäfte bis zu 100 DM ausführen,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art,
einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Bei
Geschäften von über 100 DM bis zu 500 DM entscheidet
der Vorstand einschließlich Schatzmeister und
Schriftführer, jedoch ausgenommen
Grundstücksgeschäfte. Im übrigen ist die vorherige
Zustimmung des Vereinsrates erforderlich, bei dessen
Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

b)
Erster Vorsitzender:
Böhmer, Norbert, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Häublein, Thomas, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 16.04.1966 zuletzt geändert am 11.06.1981

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
a)
18.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.09.1967.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 114-121,126, SB;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Häublein, Thomas, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Häublein, Armin, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
04.10.2011
Forkel
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte bis zu einem
Betrag von 1.500 Euro im Einzelfall ausführen,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art,
einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Der
Vorstand darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von
3.000 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der
Aufnahme von Belstungen. Der Vorstand bedarf im
Übrigen einer vorherigen Zustimmung des Vereinsrats
oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Erster Vorsitzender:
Böhmer, Norbert, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 hat die Änderung der §§ 4 Mitgliedschaft), 6
(Vorstand), 7 (Vereinsrat), 7a neu (Persönliche Haftung der Organmitglieder oder
besonderer Vertreter des Vereins) und 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung
beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten
Vorsitzenden.
a)
12.09.2013
Günther

b)
Satzung Bl. 217 SB;
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte bis zu einem
Betrag von 1.500 Euro im Einzelfall ausführen,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art,
einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Der
Vorstand darf Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von
3.000 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen. Der Vorstand bedarf im
Übrigen einer vorherigen Zustimmung des Vereinsrats
oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
16.09.2013
Günther
5b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Häublein, Armin, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Stretz, Christian, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
26.11.2021
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.