Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2., 3., 4. und der 5. Vorsitzende vertreten ihn gemeinsam. Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig. Er darf im übrigen Geschäfte bis zum Betrage von 5.000,00 EUR im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ausführen. Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Werner Köhler
Aubstadt
Vorstand
Herbert Köhler
Aubstadt
Vorstand
Stefan Abschütz
Aubstadt
Vorstand
Alexander Köhler
Aubstadt
Vorstand
Aaron Wachenbrönner
Aubstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.09.1922 zuletzt geändert am 10.01.2004
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2007 hat die Änderung des § 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2009 hat die Änderung des § 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2010 hat die Änderung der §§ 7 und 8 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.10.1922. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 127-132,140/141 HB;
Protokoll Bl. 19 ff. SB; Neue Satzung Bl. 26 ff. SB.
Protokoll Bl. 34 ff. SB; Neue Satzung Bl. 38 ff. SB.
Protokoll Bl. 43 ff SB;
Protokoll Bl. 51 ff SB;
Protokoll Bl. 61 ff SB;
Protokoll Bl. 72 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.