Handelsregister · HRB 3880

Chronologischer Auszug

TSS Technologie-Service Schmidt GmbH · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TSS Technologie-Service Schmidt GmbH

b)
Ludwigstadt

c)
Anbieten von Dienstleistungen,
Projektierung, Planung, Konstruktion und
Vertrieb im Bereich des Maschinenbaus,
Sondermaschinenbaus und der
Betriebsmittel sowie der Handel mit Hardund Software.
35.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Holger, Ludwigsstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2004.
a)
21.09.2004
Böcking

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
9 R SB;
Beschluss Bl. 7 SB;
2b)
Ludwigsstadt
b)
Der Sitz der Gesellschaft lautet richtig Ludwigsstadt.
a)
13.10.2004
Böcking

b)
Von Amts wegen
berichtigt.
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt
a)
03.02.2012
Ruschke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.