Handelsregister · VR 6430

Chronologischer Auszug

TSC Aurora e. V. · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aurora e.V.

b)
Dortmund
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, wovon eines der 1.
Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss, vertreten
den Verein gemeinsam.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Dittmar, Nadine, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Miscenko, Elvira, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Dittmar, Vladislav, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sportwart:
Miscenko, Susanne, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Jugendwart:
Stukan, Michal, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Pressewart:
Matskevich, Nonna, Bochum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Kappes, Alina, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.03.2010 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 21.04.2010 geändert.
a)
19.05.2010
Herrmann

b)
Satzung Blatt 18 - 23 des
Sonderbandes
2a)
TSC Aurora e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins
beschlossen.

Ferner wurde am 14.07.2010 die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3
(jetzt:Gemeinnützigkeit), 4 (jetzt: Mitglieder), 5 (Sporthoheit), 6 (Mitgliedsbeiträge), 9
(Organe des Vereins), 10 (Der Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), der bisherige § 14 (
Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) und 16 (Inkrafttreten) beschlossen; ein
neuer Paragraph 12 (Jugendversammlung) wurde eingefügt.
a)
14.09.2010
Hoffmann

b)
Satzung Blatt 33 ff des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.