Handelsregister · VR 19981

Chronologischer Auszug

Trust in Faith Gospel Mission Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TRUST IN FAITH GOSPEL MISSION BERLIN

b)
Berlin
a)
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der
Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzenden gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Sarfo, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Adade, Gabriel, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 20.02.2000 mit Änderung vom 11.02.2001.
a)
30.08.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl.
14-16
Beschluss Bl.
24/25

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Trust in Faith Gospel Mission Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Adade, Gabriel

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Oladeji, Tajudeen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz),
§ 4 (Mitgliedsbeiträge und Spenden), § 8 (Vorstand) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz),
§ 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedsbeiträge und Spenden),
§ 8 (Vorstand) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
20.05.2014
Loest
b)
Beschluss Bl.
31-33, 64-66
(55-57)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.