Handelsregister · HRB 235089

Chronologischer Auszug

TrödelSpende gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Trödelspende UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kopernikusstraße 24, 10245 Berlin

c)
Die Generierung von Spenden zugunsten gemeinnütziger Organisationen durch Veräußerung beweglicher Sachen mittels eines Online-Handelsplatzes.
1.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Piette, Stéphane, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
09.09.2021
a)
01.11.2021
Dr. Weber
2a)
TrödelSpende gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einholen
von Spenden und Schenkungen
(Mittelbeschaffung) in Form von
Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen zur Finanzierung, Förderung
und Durchführung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Projekte im In- und Ausland. Die
Mittelbeschaffung, Finanzierung
sowie die Förderung und Durchführung der Projekte kann den gesamten jeweils aktuell gültigen
Katalog des § 52 Abs. 1 AO sowie §§ 53 und 54 AO erfassen sowie die Förderung der Volks- und
Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verfügungstellung der mittels Internetplattform(en) generierten Mittel zugunsten dritter gemeinnütziger Körperschaften/Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 58 Nr. 1
S. 1 AO zur Verwirklichung von
deren gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, die
Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit im Sinne von § 52
Abs. 2 AO, vor allem
bezüglich der ausgeübten Tätigkeiten von Organisationen und
Körperschaften, die selbst gemeinnützige Zwecke gemäß der
AO zum Ziel haben, wobei die
Organisationen selbst nicht unbedingt als gemeinnützig anerkannt
sein oder ihren Sitz in Deutschland haben müssen, wobei Mittel
nur an folgende Empfänger weitergeleitet werden dürfen: inländische steuerbegünstigte Körperschaften, in § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG
aufgeführte Körperschaften (beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus EU/EWR-Staaten),
inländische und ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausländische Körperschaften, die nicht beschränkt
steuerpflichtig sind, bei denen die
spätere Verwendung der Mittel für
steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird, und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus Nicht-EU/EWR Staaten, bei denen die spätere Verwendung der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird, insbesondere soll
hierdurch eine Vergleichbarkeit
zwischen den Organisationen gewährleistet und ihre Aktivitäten
besser eingeschätzt und bewertet werden können, so z.B. durch
eine Übersicht der eingenommenen Spenden, der verfolgten Ziele
und ihrer jeweiligen Zwecke, die
Durchführung von Schulungen,
Veranstaltungen und Workshops,
durch die Bildung und Fortbildung gemäß § 52 Abs. 2 AO von
Mitarbeitenden und Funktionstragendender entsprechenden Organisationen und Körperschaften
mittels Bildungsmaßnahmen, welche online sowie offline stattfinden können und die Organisationen in ihren Bereichen wie Fundraising, Finanzierung, IT, Kommunikation, Recht, Strategie und
Management unterstützen, die
Entwicklung, die Umsetzung und
der Betrieb geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten, welche
die entsprechende Förderung der
Bildung unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Generierung von
Mitteln nach § 2 Abs. 3 Buchstabe
a. die Spendenplattform troedelspende.de betreiben. Die Webseite dient dabei dem Zweck der Generierung von Spenden. Auf der
Website können User wie bei anderen onlinePlattformen u.A. Artikel verkaufen. Der Verkäufer
spendet dann den erzielten Erlös,
ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Die Spenden werden hierzu im Wege des verkürzten Zahlungswegs von dem Käufer überwiesen. Daneben kann die Webseite auch zur Verwirklichung des
Zwecks nach § 2 Abs. 3 Buchstabe b. verwendet werden. Gewinne dürfen durch den Betrieb
der Webseite nicht erzielt werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft hat zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks die Möglichkeit der Kooperation mit Einzelpersonen (Trainern/Coaches) oder
anderen Gesellschaften, die selbst
die Voraussetzungen der § 51 bis
68 AO erfüllen oder aber Unterstützungsleistungen in diesem Bereich anbieten. Die Partner sollen die Voraussetzungen nach §
57 Abs. 1 S. 2 AO erfüllen, so
dass nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft und der
Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes
Wirken der Gesellschaft anzusehen ist. Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke
müssen nicht zugleich und in gleichem Maße verwirklicht werden.
Gegenstand ist auch der Betrieb
sämtlicher Geschäfte, die geeignet
sind, den Gesellschaftszweck zu
fördern.
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:

Piette, Stéphane
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2023
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , insbesondere geändert in §§
1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3
(Geschäftsführung).
a)
17.03.2023
Kiesel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.