Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser und Lieferung des Trinkwassers an Dritte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Armin Lewetz
Würzburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Andrea Lörner
Randersacker
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Markus Billinger
Höchberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Frank Krönlein
Würzburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1998 zuletzt geändert am 20.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2005 hat die Änderung der §§ 10 Abs.5 (Beschlußfassung des Aufsichtsrates), 15 Abs. 2( Jahresabschluß) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2006 hat die Änderung des § 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) Abs.5 der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 hat die Änderung der §§ 9 (Besetzung des Aufsichtsrates), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2011 hat die Änderung der §§ 7 (Die Geschäftsführer), 8 (Vertetung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer) und 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat die Änderung der §§ 7 (Die Geschäftsführer), 9 (Der Aufsichtsrat), 10 (Sitzungen, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates; Ausschüsse) und 12 (Einberufung der Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft entstand durch Abspaltung des Unternehmensteils (Teilbetrieb) bestehend aus dem Bereich "Trinkwasserversorgung" -abgespaltenes Vermögen- der Stadtwerke Würzburg Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Würzburg -übertragende Gesellschaft- unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft aufgrund des Spaltungsplanes und des Spaltungsbeschlusses vom 06.02.1998. Die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft haben in der Hauptversammlung vom 22.12.1997 der Abspaltung zugestimmt. Die Stammeinlage wird nicht in Geld geleistet, sondern erfolgt durch die vorstehend beschriebene Vermögensübertragung der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden.
Die Eintragung der Spaltung in das Register des übertragenden Rechtsträgers (AG Würzburg, HRB 161) erfolgte am 04.05.1998.
Der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ( Organvertrag) vom 06.02.1998 wurde in §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz1 geändert. § 2 wurde neu gefaßt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2005 hat der Änderung zugestimmt. Hinsichtlich des Inhalts des geänderten Vertrages wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH mit dem Sitz in Würzburg "Obergesellschaft" und der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH mit dem Sitz in Würzburg "Untergesellschaft" besteht ein Organvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung vom 06.02.1998. Die Gesellschaften haben am 06.02.1998 durch Gesellschafterbeschluß jeweils diesem Organvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung zugestimmt.
Der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Organvertrag) vom 06.02.1998 wurde am 08.11.2006 geändert bzw. komplett neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2006 hat der Änderung bzw. Neufassung zugestimmt. Hinsichtlich der Änderung bzw. Neufassung des Vertrages wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Der mit der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 162) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 06.02.1998 (neu gefasst am 08.11.2006) ist durch Vertrag vom 24.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 hat zugestimmt.
Der mit der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 162) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1991 (neu gefasst am 08.11.2006) ist durch weiteren Vertrag vom 24.10.2014 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 hat zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.05.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 65 ff. So.
Beschluss Bl. 95 ff. SB; neue Satzung Bl. 103 ff. SB; Vertrag Bl. 98 ff. SB;