Handelsregister · HRB 49964
Chronologischer Auszug
Trinkladen GmbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Trinkladen GmbH b) Mainz Geschäftsanschrift: Breidenbacherstraße 8-10, 55116 Mainz c) Der Online-Handel mit Getränken und verwandten Artikeln. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Barth, David, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Babakhani, Morten, Eberbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krämer, Ralf, Modautal, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Alsbach-Hähnlein (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 96988) nach Mainz und in § 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 10.11.2020 Meyer b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 19.09.2017 bei dem Amtsgericht Darmstadt | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 9/24) vom 02.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 08.02.2024 Peter b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.