Die Verwaltung des eigenen Vermögens und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Katharina Hupfer
Waldkirch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Zusammenlegung von Geschäftsanteilen), 12 (Gesellschafterversammlungen), 13 (Gesellschafterbeschlüsse), 16 (Abtretung von Geschäftsaneilen), 22 (Auflösung) und 24 (Rechtsstreitigkeiten) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 13.07.2005
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 7 ff.
Neufassung des Gesellschaftsvertrages: Sonderband Blatt 65 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 39 f.
Unternehmensvertrag
Mit der "Artiz GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715523) wurde am 31.01.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 31.01.2018 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.