Handelsregister · HRB 189339

Chronologischer Auszug

Trialog - Jugendhilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Trialog - Jugendhilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Heerstraße 2, 14052 Berlin

c)
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung und Umsetzung der
Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern, des
Schutzes von Ehe und Familie,
der Hilfe für Behinderte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck
der Gesellschaft ist insbesondere
die Förderung der theoretischen
und praktischen Arbeit irn Bereich
der ambulanten und stationären
sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (KJHG)
in den jeweils geltenden Fassungen. Durch die intensive Betreuung und Begleitung von Familien bzw. alleinerziehenden Einzelpersonen sollen diese durch die
folgenden "Hilfen zur Erziehung"
in ihren Erziehungsaufgaben, bei
der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt
mit Ämtern und Institutionen unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden. Die Gesellschaft leistet somit praktische und
theoretische Arbeit insbesondere
auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII
sowie Eingliederungshilfen gem.
SGB XII. Es werden insbesondere
folgende gesetzliche Leistungen
angeboten: a) Begleiteter Umgang
gem. § 18,3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 BGB: Die Aufgabe des Begleiteten Umgangs
besteht darin, bei konfliktreichen
Trennungen eine einvernehmliche
Umgangsregelung mit den Beteiligten zu erarbeiten. Zwischen
den zerstrittenen Parteien wird eine Vermittlung angeboten, um eine Konfliktlösung ohne gerichtlicher Entscheidung zu erwirken. b)
Soziale Gruppenarbeit gem. § 29
SGB VIII: Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder
und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte
oder fortlaufende pädagogische
Gruppenangebote sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und
deren Eltern in Krisen ihrer Entwicklung statt. c) Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe gem. § 30
SGB VIII: Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht
darin, Probleme von Minderjährigen und volljährigen, jungen Erwachsenen unter Einbezug ihres
sozialen Umfeldes zu bearbeiten.
Gegenstand der Betreuung sind
insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, schulische Probleme des
Kindes/jungen Erwachsenen sowie andere soziale Bezüge (z.B.
Freizeit, Freundeskreis). d) Sozialpädagogische Familienhilfe
gem. § 31 SGB VIII: Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht
sich auf die gesamte Familie und
hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschieden Bereichen des
Alltagslebens zu leisten z.B. materielle Situation, Eltern-Kind-
Beziehung, Paarbeziehung sowie
die Weitervermittlung an andere Fachdienste. e) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. f) Eingliederungshilfe gem. §
52/53 SGB XII: Dieses Angebot
richtet sich an körperlich, geistig
und seelisch behinderte Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bedarfsfall werden die
Eltern, soziale Kontakte und das
Umfeld in die Arbeit mit einbezogen. Der Schwerpunkt ist die Annahme und Umgang mit den jeweiligen Beeinträchtigungen. g)
Unterbringung in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII: Hilfe zur
Erziehung in Vollzeitpflege soll
entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder
des Jugendlichen und seinen persönlichen Bedingungen sowie den
Möglichkeiten der Verbesserung
der Erziehungsbedingungen in der
Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Erziehungsform bieten. h) Stationäre Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen
gem. § 34 SGB VIII: Stationäre
Hilfen sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von
Alltagserleben mit pädagogischen
und therapeutischen Angeboten
in ihrer Entwicklung fördern. Sie
soll entsprechend dem Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die
Ursprungsfamilie, die Erziehung
in einer anderen Familie oder auf
ein selbständiges Leben vorbereiten. i) Angebote für delinquente Kinder und Jugendliche: Entwicklung von geeigneten erzieherischen Hilfen, um straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu unterstützen, damit
Freiheitsentzug vermieden oder
verkürzt wird. Entwicklung von
präventiven Angeboten zur Abwendung von delinquenten Verhalten von Kindern. j) Jugendsozialarbeit: Jungen Menschen, die
zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen
in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten
werden, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre
soziale Integration fördern. k) allgemeine Förderung der Erziehung
in der Familie: Müttern, Vätern,
anderen Erziehungsberechtigten
und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung
der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu
beitragen, dass die Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann und Konfliktsituationen innerhalb der Familien gewaltfrei gelöst werden können. l) Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (U
25) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt. m) Kooperationen mit anderen Fachdiensten
zur Flexibilisierung und Weiterentwicklung der gemeinnützigen
Aufgaben im Jugendhilfebereich:
Im Land Berlin werden kooperative und innovative Entwicklungen von Jugendhilfeleistungen im
Rahmen der Prävention zwingend
notwendig. Trialog wird sich im
Rahmen gemeinnütziger Aufgaben an der Entwicklung beteiligen
und neue Angebote entwickeln.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Aydt-Abadian, Beate, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Köhler, Anke, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.08.2017

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung des Trialog e.V. Jugendhilfeleistungen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR
17034 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.08.2017.
a)
01.09.2017
Dr. Friedemann
226.000,00 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2019
ist das Stammkapital zum Zwecke
der Verschmelzung mit dem Am-
BerCo - Ambulante Beratung &
Coaching e.V. mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR
20345 B) um 1.000,00 EUR EUR
auf 26.000,00 EUR erhöht und der
Gesellschaftsvertrag geändert in §§
2 (Gegenstand/Pflichten der Gesellschafter), 3 (Stammkapital) und 14
(Liquidation).
a)
25.11.2019
Mallison
3b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2019 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
selben Tage ist der AmBerCo -
Ambulante Beratung & Coaching
e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 20345
B) durch Übertragung seines Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
06.01.2020
Mallison

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.