Handelsregister · VR 290322

Chronologischer Auszug

Tri-Team Kaiserstuhl e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tri -Team Kaiserstuhl e.V.

b)
Vogtsburg im Kaiserstuhl
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Gutknecht, Andreas Heinz, Ihringen, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Dreher, Thomas Christian, Vogtsburg im Kaiserstuhl,
*XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.09.2008 mit Änderung vom 11.12.2009.
a)
24.01.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.01.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.01.2010
Satzung:
Blatt AS. 3 ff. und AS. 39 ff.
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Tri-Team Kaiserstuhl e.V.

b)
Sitz von Amts wegen berichtigt zur Eintragung laufende Nummer
1:
Ihringen
a)
Zur Eintragung laufende Nummer 1 wird von Amts wegen berichtigend ergänzt:
Satzung vom 05.09.2008 mit Änderung; zuletzt geändert am
11.12.2009.
a)
23.05.2014
Kaufmann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und
dem dritten Vorsitzenden.
Jeder vertritt einzeln.

b)
Gewählt als
3. Vorsitzende:
Dr. Heger, Martina, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand
des Vereins) beschlossen.
a)
17.10.2014
Kaufmann

b)
Änderungsbeschluss:
S. 111ff.

Satzung:
S. 165ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.