Handelsregister · HRB 204017
Chronologischer Auszug
Treusch & Knobloch GmbH Sanitär und Heizungsbau · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Treusch & Knobloch GmbH Sanitär und Heizungsbau b) Krumpa c) Handel mit Sanitär- Artikeln und deren Installation Heizungsbau, sowie der Handel mit Waren aller Art erlaubnisfrei | 51.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Johnen, Marc, Bochum, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.09.1991 zuletzt geändert am 29.12.1993 b) über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 10.01.2001 ( 59 IN 1062/99) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. (§ 60 I Ziff. 4 GmbH) | a) 27.09.2006 Schulze b) Tag der ersten Eintragung: 19.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 4017) getreten. Satzung Bl. So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. So. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.