Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Medienbranche, sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen, ferner das Musikverlagsgeschäft und verwandte Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marco Landerer
Ruderatshofen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 hat die Änderung der §§ 9 (Geschäftsführung) und 13 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse) sowie die Ergänzung um § 13 a (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2013 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2023 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.05.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4/27 So.
Anmeldung Bl. 31/36 SB
Anmeldung Bl. 37/44 SB
Anmeldung Bl. 45/48 SB
Beschluss Bl. 50/57 SB; neue Satzung Bl. 58/78 SB;
Anmeldung Bl. 79/84 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.