Steuerberatung soie Ausübung aller für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
TREUKONTAX-Steuerberatungsgesellschaft mbH
Meiningen
Geschäftsführer(in)
Karl Heinz Haslbeck
Barbing
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Anton Kreckl
Nabburg
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Sven Keller
Augsburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.08.1987 zuletzt geändert am 14.05.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2001 mit Nachtrag vom 10.06.2002 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 38.708,12 EUR auf 550.000 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 3.300.000 EUR auf 3.850.000 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 29. Dezember 1989 mit der bbv-Beratungsdienst, Gesellschaft des Bayerischen Bauernverbandes für landwirt schaftliche Steuerhilfe GmbH mit Sitz in München als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beschlossen.
Der mit der bbv-Beratungsdienst, Gesellschaft des Bayerischen Baunernverbandes für landwirtschaftliche Steuerhilfe mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 74430) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.12.1989 ist durch Vertrag vom 14.07.2021 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 hat zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 37 So.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.