Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Vorstand darf nur über Beträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro verfügen. Bei Verfügungen von Beträgen über mehr als 1.000 Euro aber unter 10.000 Euro bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Bei Verfügungen über Beträge von über 10.000 Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliedrversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
John Anderson
Berlin
274
Oscar Gronau
Kleinmachnow
274
Nils Hantschmann
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.