Handelsregister · HRB 9274

Registerinformationen

TREND FASHION OUTLET GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TREND FASHION OUTLET GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Wetzlar
Geschäftsanschrift
Krämer Straße 13, 35578 Wetzlar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9274
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
16.05.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Handel von Waren und Gütern im Einzelhandelsgeschäft und/oder online, insbesondere An- und Verkauf von Bekleidung und Accessoires auch zu reduzierten Preisen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Uwe Bernecker

Schmitten

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Schmitten (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9615) nach Wetzlar beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S.O.F.T. services GmbH mit Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 9278) verschmolzen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 68/25) vom 15.05.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.