Handelsregister · VR 27212

Chronologischer Auszug

Treffpunkt Katharinenhof e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Treffpunkt Katharinenhof e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und einem
weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich durch die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte mit
einem Wert von über 2.500,- €, die den Verein verpflichten und die nicht nur in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzende:

1.
Chemnitz, Christine, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Wiggerthale, Marita, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Santarius, Tilman, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.07.2007

Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedsbeiträge) und § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
17.12.2007
Röling
b)
Satzung Bl.5-17
Beschluss
Bl.23/25
2b)
Nicht mehr Vorsitzende:
1. Chemnitz, Christine

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Wiggerthale, Marita

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Santarius, Tilman

Vorstandsmitglied:
4.
Glier, Melanie, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
5.
Johnsen, Doris, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzende:
6.
Strewinski, Nadja, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.06.2018
Tritthart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.