1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Kassierer, Schriftführer und Jugendwart sind jeweils mit einem zweiten Mitglied des Vorstands zusammen vertretungsberechtigt. Zu Ausgaben von mehr als 150,- Euro im Einzelfall, die nicht im Jahresplan enthalten sind, bedarf es der Zustimmung des Ausschusses. Bei Ausgaben von über 2500,- EUR im Einzelfall und für die Übernahme von Verpflichtungen oder für die Aufnahme von Darlehen bedarf es der Zustimmung einer Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Dieter Scheuering
Michelau
Vorstand
Sabine Simniok
Michelau
Vorstand
Tak Zing Trebes
Altenkunstadt
Vorstand
Nadine Neumeister
Michelau i. OFr.
Vorstand
Christoph Neumeister
Michelau i. OFr.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.01.2002 zuletzt geändert am 15.01.2005
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt, Ausschluss), 6 (Beitrag), 7 (Organe des Vereins), 8 (Vorstand), 10 (Ausschuss), 13 (Finanzbeauftragter, Kassierer, Kassenprüfer) und die Einfügung von § 10 a (Ehrenämter) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.03.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-16 SB;
Neue Satzung Bl. 51 ff SB
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.97 ff. SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Jugenwart.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.