Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für die Aufnahme und Gewährung von Darlehen sowie zur Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligung an Dritten die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bettina Schulz
Olching
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.11.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben) und 6 (Organe des Vereins) der Satzung beschlossen. Ein neuer § 7a (Vergütung des Vorstands und einfacher Vereinsmitglieder; Erstattung von Auslagen des Vorstands und einfacher Vereinsmitglieder) wurde eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2011 hat die Änderung der §§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 9 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2025 hat die Änderung der §§ 7 (Einberufung und Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), 11 (Aufsichtsrat) und 12 (Vergütung des Vorstands und einfacher Vereinsmitglieder; Erstattung von Auslagen des Vorstands und einfacher Vereinsmitglieder) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 4 SB; Protokoll Bl. 8 SB;
Protokoll Bl. 21 SB;
Protokoll Bl. 31 SB;
Protokoll Bl. 34 SB;
Neue Satzung Bl. 58 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 84 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.