Handelsregister · HRB 11342

Chronologischer Auszug

Transfer Cox Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Taxi Cox Verwaltung GmbH

b)
Weeze
Geschäftsanschrift:
Marienwasserweg 93, 47652 Weeze

c)
Übernahme der Geschäftsführung bei
sowie Beteiligung an der Firma Taxi Cox
GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weeze
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kersten, Dennis, Kevelaer, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011
a)
24.01.2012
Prof. Dr. Stalinski
2b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Holtumsweg 39, 47652 Weeze
a)
11.12.2012
Kalläne
3a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kersten, Dennis, Kevelaer, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Cox, Rüdiger, Kevelaer, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die neu
eingefügte Ziffer 5 (Vertretung) und die Änderung von Ziffer 5
(alt) in Ziffer 6 und Ziffer 6 (alt) in Ziffer 7 beschlossen.
a)
10.04.2015
Hommel
4a)
Transfer Cox Verwaltungs-GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma) und
mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
08.10.2015
Hommel
5b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Alte Heerstraße 64, 47652 Weeze
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Guber, Denise, Goch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
14.01.2020
van Linn
6a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere
Geschäftsführer vorhanden, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer vorhanden, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Cox, Rüdiger, Kevelaer, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 hat eine
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
17.11.2020
Glettenberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.