Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes der vorgenannten Vorstandsmitglieder ist befugt, den Verein allein zu vertreten.
Satzung Blatt 4-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.06.2006.
Satzung
Satzung vom 02.03.1988
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.