Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR (i.W. fünftausend EUR) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Schönwälder
Geroldsgrün
Vorstand
Jürgen Hölzel
Naila
Vorstand
Werner Engelhardt
Geroldsgrün
Vorstand
Andreas Herrmann
Geroldsgrün
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 14.11.2009.
Freitext
Satzung Bl. 6ff SB;
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