Handelsregister · HRB 959

Chronologischer Auszug

TRAFFITEC Gesellschaft für elektrotechnische Systeme mbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TRAFFITEC Gesellschaft für
elektrotechnische Systeme mbH

b)
Goch

c)
Gegenstand des Unternehmens ist
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von
elektrotechnischen Systemen. Die
Gesellschaft ist - im In- und Ausland
berechtigt: alle Geschäfte und Arbeiten, die
zur Durchführung des Geschäftszwecks
oder im Interesse der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder
dienlich sind, selbst vorzunehmen oder
durch Dritte ausführen zu lassen; die
Vertretung von Geschäftsunternehmen
gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen;
Zweigniederlassungen zu errichten;
Geschäftsunternehmen gleicher oder
ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen;
sich an Geschäftsunternehmen gleicher
oder ähnlicher Art zu beteiligen, auch als
persönlich haftende und geschäftsführende
Gesellschafterin einer anderen
Gesellschaft; - Unternehmensverträge
insbesondere Gewinnabführungs- und
Beherrschungsverträge abzuschließen.
25.700,00 EUR a)Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Ein Alleingeschäftsführer ist stets von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b)
Geschäftsführer:
Richter, Ralf-Rüdeger, Fernsehtechniker-Meister,
Goch
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.1987, zuletzt geändert am
16.04.2003
a)
24.10.2003
van Bernum

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.09.1987
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 5 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.