Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der kVorstand bedarf für den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen , die Aufnahme oder ausgabe von Krediten sowie Geschäfte, die den vorstehend aufgefühten Handlungen nach Inhalt und Umfang gleichzuachten sind, der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Ritz
Naumburg
Vorstand
Christoph Raab
Naumburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.11.1990
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.01.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Naumburg, VR 111) getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.