Handelsregister · VR 1108

Registerinformationen

TRÄGERVEREIN ALTENHEIM DEUZ E.V. · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TRÄGERVEREIN ALTENHEIM DEUZ E.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Netphen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1108
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
07.11.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Henning Otterbach

Netphen

Vorstand

Martin Dietrich

Siegen

Vorstand

Andreas Panthel

Siegen

Vorstand

Hans-Jochen Jung

Burbach

Vorstand

Udo Weidenbach

Dillenburg

Vorstand

Volker Seelig

Siegen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist am 19.05.1965 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 28.05.1979 wurde eine neue Satzung angenommen. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23.05.1981 wurde die Satzung geändert und zwar in § 2 Ziffer 1, durch Anfügung der Ziffer 6 zu § 2, in § 13, in § 14 und in § 15 (Anpassung an die Gemeinnützigkeitsbestimmungen). Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 11.10.1986 wurde die Satzung in § 9 Ziffer 4 (Erfordernis der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung für Rechtsgeschäfte des Vorstandes die den Verein mit mehr als 200.000,- DM im Einzelfall verpflichten) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 13.11.1993 wurde die Satzung in § 7 Abs. 1 (Bestellung von nur noch je einem Stellvertreter für jedes Vorstandsmitglied) geändert und in der gesamten Satzung der Begriff "Ersatzmänner" durch "Stellvertreter" ersetzt. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 04.11.1995 ist die Satzung in § 15 (Anfallsberechtigter für das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 08.09.2001 ist die Satzung in § 7 (Vorstand), in § 8 (Wahl des Vorstandes), in § 10 (Niederschriften) und in § 12 (Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23.11.2002 ist die Satzung in § 11 (Mitgliederversammlung) durch Einfügung eines neuen Absatzes 3 ergänzt - der bisherige Absatz 3 ist dadurch Absatz 4 geworden - und in § 12 Abs. 3 (Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und 2 (Name und Sitz des Vereins), § 2 Abs. 2 bis 4 (Vereinszweck), § 9 Abs. 1 bis 5 (Aufgabenbereich des Vorstandes), § 12 Abs. 1 (Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung), § 15 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Namens und des Sitzes des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 10 (Niederschriften) beschlossen.

Freitext

  • Beschluss Blatt 252 R
  • Tag der ersten Eintragung: 07.06.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2004.
  • Beschluß und neue Satzung Bl. 288ff d.A.
  • Satzungsän dernder Beschluss Bl.286 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.