Der Vorstand besteht aus einer oder zwei Personen. Sofern zwei Vorstandsmitglieder berufen sind, sind sie grundsätzlich gemeinsam vertretungsberechtigt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats kann den Vorstandsmitgliedern ausnahmsweise Alleinvertretungsmacht eingeräumt und für Rechtsgeschäfte zwischen dem Verein und Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist, Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, wenn ein Vorstandsmitglied zugleich Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ist. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, ist es stets alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dorothea Ruhe
Lemgo
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2016 hat weitreichende Änderungen der Satzung, u. a. die Änderung der Satzung in § 1 (Änderung des Namens des Vereins), in §§ 2 und 3 (Zwecke und Aufgaben des Vereins bzw. gemeinnütziger Zweck und Verbandszugehörigkeit), § 10 (Zusammensetzung des Verwaltungsrates), § 12 (Aufgaben des Verwaltungsrates) sowie die Ergänzung von § 20 (Übergangsregelung zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.01.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Detmold VR 1405) getreten. Freigegeben am 06.05.2009.
Satzung Bl. 80-93 d. A.
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