Handelsregister · VR 3026
Chronologischer Auszug
Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V. b) Frauendorf | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtshandlungen von mehr als 3.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender: 1. Döring, Jörg, *XX.XX.XXXX, Frauendorf Stellvertretender Vorsitzender: 2. Juhrig, Ronny, *XX.XX.XXXX, Frauendorf Kassenwart: 3. Kleßig, Thomas, *XX.XX.XXXX, Frauendorf | a) eingetragener Verein Satzung vom: 12.02.1998 zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.01.2002 | a) 15.11.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 04.12.1998 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 711 getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vereinsvermögen) beschlossen. | a) 01.07.2008 Jänchen | ||
| 3 | b) Nicht mehr Kassenwart: 3. Kleßig, Thomas Kassenwart: 4. Kittler, Falk, *XX.XX.XXXX, Frauendorf | a) 05.07.2010 Kühnel b) Protokoll Bl. 48 SB | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtshandlungen von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins) und 7 (Vorstand des Vereins) beschlossen. | a) 14.01.2013 Kühnel b) Satzung Bl. 53 - 56 SB Protokoll Bl. 52 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.