Handelsregister · VR 3026

Chronologischer Auszug

Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V.

b)
Frauendorf
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen von mehr als 3.000,00 DM ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender:

1.
Döring, Jörg, *XX.XX.XXXX, Frauendorf

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Juhrig, Ronny, *XX.XX.XXXX, Frauendorf

Kassenwart:

3.
Kleßig, Thomas, *XX.XX.XXXX, Frauendorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 12.02.1998
zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.01.2002
a)
15.11.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
04.12.1998

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 711 getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Vereinsvermögen) beschlossen.
a)
01.07.2008
Jänchen
3b)
Nicht mehr Kassenwart:
3. Kleßig, Thomas

Kassenwart:
4.
Kittler, Falk, *XX.XX.XXXX, Frauendorf
a)
05.07.2010
Kühnel
b)
Protokoll Bl. 48
SB
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2012 hat
die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des
Vereins) und 7 (Vorstand des Vereins) beschlossen.
a)
14.01.2013
Kühnel
b)
Satzung Bl. 53 -
56 SB
Protokoll Bl. 52
SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.