Handelsregister · VR 380352
Chronologischer Auszug
TRADITIONSGEMEINSCHAFT DER EHEMALIGEN GARNISONSSTADT KONSTANZ e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Traditionsgemeinschaft der ehemaligen Garnisonsstadt Konstanz e.V. b) Konstanz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Schöner, Klaus, Konstanz, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Link, Egon, St. Gallen / Schweiz, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Hiller, Ralf, Konstanz, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Sulger, Rainer, Konstanz, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Sulger, Angelika, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 02.07.1983 zuletzt geändert am 12.02.2000 | a) 25.03.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 02.01.1984 |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Link, Egon, St. Gallen / Schweiz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Kürschner, Matthias Georg, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 28.10.2015 Fischer | ||
| 3 | a) Name geändert; nun: TRADITIONSGEMEINSCHAFT DER EHEMALIGEN GARNISONSSTADT KONSTANZ e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.05.2022 Hügel b) Neufassung der Satzung: AS 507 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.