Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer, den Stellvertretern des Kassenführers und Schriftführers, dem Hallenwart und dem Fahrzeugwart. Bei einem wirtschaftlichen Wert der betreffenden Einzelmaßnahme bis 500,- EUR ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt, darüberhinaus vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Satzung Blatt 11 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 17.02.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Satzung Blatt 69-72 der Akten
Satzung Blatt 135-138 der Akten.
Satzung
Satzung vom 17.11.2005
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ausschluss von Mitgliedern) und § 9 (Vereinsfinanzierung, Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vereinsfinanzierung, Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.