Handelsregister · VR 230553

Chronologischer Auszug

TradBogner von der Teck e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TradBogner von der Teck e.V.

b)
Kirchheim unter Teck
a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem
Schriftführer und 3 Beisitzern. Der Vorsitzende ist
einzelvertretungsberechtigt. Seine Vertretungsmacht ist
in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert
von mehr als 1.000,00 EUR der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen. Der stellvertretende
Vorsitzende ist gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

b)
Beisitzer:
Wolf, Peter, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Fehrle, Alexander, Großbettlingen, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Burghardt, Dirk, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bäumler, Ralf, Göppingen, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Kern, Harald, Bissingen an der Teck, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Stuber, Regine, Köngen, *XX.XX.XXXX
Beisitzerin:
Burghardt, Carmen, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.02.2007 mit Änderung; zuletzt geändert am
25.02.2011.
a)
12.06.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
22.03.2007
Satzung:
Sonderband
Blatt 3, 15, 30
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem
Schriftführer und 3 Beisitzern mit den
Aufgabenbereichen "Technischer Leiter", "Jugendleiter"
und "Platzwart". Der Vorsitzende ist
einzelvertretungsberechtigt. Seine Vertretungsmacht ist
in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert
von mehr als 1.000,00 EUR der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen. Der stellvertretende
Vorsitzende ist gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Reppert, Thomas, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassier:
Reppert, Susanne, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Feyrer, Anke, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Stuber, Peter, Köngen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bäumler, Ralf, Göppingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Kern, Harald, Bissingen an der Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Wolf, Peter, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Fehrle, Alexander, Großbettlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Beisitzer:
Reichert-Beck, Nicole, Kirchheim unter Teck,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Vorstand) und § 11 (Inkrafttreten) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
22.06.2015
Späth

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 51
3b)
Nicht mehr Platzwart nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Stuber, Peter, Köngen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Bäumler, Tanja, Deizisau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Platzwart:
Nierobisch, Raimund, Oberboihingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Burghardt, Dirk, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Reppert, Susanne, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2016
Gums
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassier, dem Schriftführer und 3 Beisitzern mit den
Aufgabenbereichen "Technischer Leiter", "Jugendleiter"
und "Platzwart".

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands,
darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten.

Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 1.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der Kassier ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 2.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der stellvertretende Vorsitzende ist zusammen mit dem
Schriftführer oder einen der Beisitzer über die Konten
und Kassen des Ver-eins. Sie dürfen bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 1.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.

b)
Amtsbezeichnung aufgrund Satzungsänderung geändert
bei:
stellvertretender Vorsitzender:
Reppert, Thomas, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung aufgrund Satzungsänderung geändert
bei:
Vorsitzender:
Stuber, Peter, Köngen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.03.2017
Michaelis

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 62
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassier, dem Schriftführer und 3 Beisitzern mit den
Aufgabenbereichen "Technischer Leiter", "Jugendleiter"
und "Platzwart".

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands,
darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten.

Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 1.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der Kassier ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 2.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der stellvertretende Vorsitzende ist zusammen mit dem
Schriftführer oder einen der Beisitzer über die Konten
und Kassen des Vereins vertretungsberechtigt. Sie
dürfen bis zu einem Einzelbetrag von EUR 1.000,00 vorbehaltlich der Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
a)
Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 4a) von Amts wegen berichtigt:
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.03.2017
Michaelis
6b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Waibel, Jessica, Ostfildern, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Reppert, Thomas, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2017
Michaelis
7b)
Bestellt als
Kassiererin:
Hampe, Jennifer, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Bäumler, Tanja, Deizisau, *XX.XX.XXXX
a)
26.04.2018
Michaelis
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechte
und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Mitgliederversammlung), § 12 (Ordnungen), § 14
(Kassenprüfer/-in) und in § 15 (Datenschutz) beschlossen.
a)
23.12.2019
Winddecker
b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 75

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 69
9b)
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Burghardt, Carmen, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Kassiererin:
Waibel, Jessica, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Hampe, Jennifer, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzerin:
Burghardt, Carmen, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Waibel, Jessica, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
a)
10.06.2020
Kramer
10b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Eckmann, Holger, Notzingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer (Jugendleiter):
Hampe, Alexander, Göppingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Burghardt, Carmen, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
23.08.2021
Drexler
11a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassier, dem Schriftführer und 3 Beisitzern mit den
Aufgabenbereichen "Technischer Leiter", "Jugendleiter"
und "Platzwart".

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands,
darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten. Sind kein erster Vorsitzender und
stellvertretender Vorsitzender bestellt, so vertreten die
weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 1.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der Kassier ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 2.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der stellvertretende Vorsitzende ist zusammen mit dem
Schriftführer oder einen der Beisitzer über die Konten
und Kassen des Vereins vertretungsberechtigt. Sie
dürfen bis zu einem Einzelbetrag von EUR 1.000,00 vorbehaltlich der Kontendeckung - Ausgaben tätigen.

b)
Bestellt als
Beisitzer (Platzwart):
Mrosk, Andreas, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Platzwart:
Nierobisch, Raimund, Oberboihingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer (Jugendleiter):
Hampe, Alexander, Göppingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2022 hat die Änderung der Satzung in
§ 5 (Mitgliedsbeiträge), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8
(Haftung der Organmitglieder und Vertreter),
§ 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung),
§ 11 (Vorstand), § 11a (Delegierte), § 14 (Kassenprüfer/-in), § 15 (Datenschutz)
und § 16 (Auflösung) beschlossen.
a)
10.05.2022
Hartl
b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 94
12a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens
vier und maximal acht Personen: dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, dem
Schriftführer und 4 Beisitzern mit den
Aufgabenbereichen "Technischer Leiter", "Jugendleiter",
"Platzwart" und "Öffentlichkeitsarbeit".

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands,
darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten. Sind kein erster Vorsitzender und
stellvertretender Vorsitzender bestellt, so vertreten die
weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 1.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der Kassier ist einzelvertretungsberechtigt über die
Konten und Kassen des Vereins. Er darf bis zu einem
Einzelbetrag von EUR 2.000,00 - vorbehaltlich der
Kontendeckung - Ausgaben tätigen.
Der stellvertretende Vorsitzende ist zusammen mit dem
Schriftführer oder einem der Beisitzer über die Konten
und Kassen des Vereins vertretungsberechtigt. Sie
dürfen bis zu einem Einzelbetrag von EUR 1.000,00 vorbehaltlich der Kontendeckung - Ausgaben tätigen.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Müller, Andreas, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Eckmann, Holger, Notzingen, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen angepasst bei
Beisitzer (Technische Leiterin):
Feyrer, Anke, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Vorstand) beschlossen.
a)
12.05.2023
Hartl

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 98
13b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Waible, Tobias, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin (Jugendleiterin):
Müller, Daniela, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer (Öffentlichkeitsarbeit):
Heinz, Timo, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Stuber, Peter, Köngen, *XX.XX.XXXX
a)
24.04.2024
Nübel
14b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Vorsitzender:
Waibel, Tobias, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2024
Nübel

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