Handelsregister · VR 300175

Chronologischer Auszug

Trachtenkapelle Steinenstadt e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Trachtenkapelle Steinenstadt e.V.

b)
Neuenburg am Rhein
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
3. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Scherrer, Franz, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Thomann, Karlheinz, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Lang, Harald, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzungsänderung vom 07.05.2010.
a)
06.02.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
25.11.1982
Geänderte Satzung:
AS 175 ff
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Vorsitzenden.

Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
Bestellt als
Vorsitzende:
Scherrer, Lena-Maria, Neuenburg am Rhein,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Boch, Tobias Daniel, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Thomann, Karlheinz, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Lang, Harald, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorsitzender:
Mayer, Roland, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorsitzende:
Jordan, Iris, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.08.2020
Mertens

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 265 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.