Handelsregister · VR 220160
Chronologischer Auszug
Trachtenkapelle Musikverein Reudern gegr. 1965 · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Trachtenkapelle Musikverein Reudern gegr. 1965 b) Nürtingen | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Besemer, Dietmar, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Kassier: Erb, Marcus, Oberboihingen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Pfitzenmaier, Bernadette, Nürtingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.01.1965 zuletzt geändert am 20.01.2012 | a) 23.07.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 24.02.1965 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 3 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende allein. b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Mayer, Holger, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Besemer, Dietmar, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassier: Erb, Marcus, Oberboihingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Pfitzenmaier, Bernadette, Nürtingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Vorstandschaft), § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 13 (Datenschutzbestimmungen) beschlossen. | a) 05.08.2019 Tachot b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.