Handelsregister · VR 390188
Chronologischer Auszug
Trachtengruppe Wurmlingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Trachtengruppe Wurmlingen b) Rottenburg am Neckar | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie sind einzeln vertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen darf. Der Kassier des Vereins ist berechtigt, Zahlungen bis zu einem Betrag von 100,-- DM im Einzelfall für den Verein zu leisten. Höhere Beträge Bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden. b) 1. Vorsitzende: Hertl, Gisela Theresia, Rottenburg a.N.-Wurmlingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Fuhrer, Ruth, Rottenburg a.N.-Wurmlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.03.1985 | a) 09.03.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 21.06.1985 Satzung: Sonderband Blatt 3/7 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Wagner, Nadine, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Fuhrer, Ruth, Rottenburg a.N.-Wurmlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzender: Miller, Karl-Dieter, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2021 Eichelberger | ||
| 3 | a) Name geändert; nun: Trachtengruppe Wurmlingen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.12.2023 Lehr b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 52 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.