Handelsregister · VR 41243

Registerinformationen

Trachtengruppe Gimmeldingen e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Trachtengruppe Gimmeldingen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neustadt/Weinstraße Gimmeldingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 41243
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
25.04.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Eckhard Klohr

Neustadt

Vorstand

Andrea Kreitner

Haßloch

Vorstand

Patric Kühner

Neustadt an der Weinstraße

Vorstand

Andrea Henrich

Neustadt an der Weinstraße

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 08.05.1996 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.10.1998 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beitrag), § 9 (Der Aktivenrat), § 10 (Die Mitgliederversammlung), § 12 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 15 (Niederschriften), § 16 (Auflösung des Vereins) und § 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorstand, 2. Vorstand, Schriftführer und Rechner.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.12.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1243 NE getreten. Freigegeben am 09.03.2006.
  • Blatt 28 - 30
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
  • Fall 9
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.