Für den ersten Vorsitzenden besteht Alleinvertretungsbefugnis, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmesiter vertreten den Verein gemeinsam. Ab einem Betrag von 250,-- Euro bedarf es der Zustimmung des gesamten vertretungsberechtigten Vorstands. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands wird dahin gehend eingeschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins bei mehr als 500,-- Euro je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften/Kreditaufnahmen und Erteilung von Bürgschaften generell verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung des Gesamtvorstands einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Björn Solbrig
Hofgeismar
Vorstand
Christopher Schimmelpfennig
Stuttgart
Vorstand
Mario Wagner
Niestetal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 03.11.2012 mit Nachtrag vom 08.11.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 4 (Organe des Vereins), 7 (Mitgliedschaftsdifferenzierung), 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 17 (Vertretungsbefugnis), 19 (Vorstandssitzungen), 22 (Kassenprüfer), 23 (Auflösung des Vereins) sowie 25 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
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