Handelsregister · PR 942

Registerinformationen

TPG Treuhand Klein, Zeidler & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TPG Treuhand Klein, Zeidler & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Sitz
Bornheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
PR 942
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
05.02.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere auch a) die Übernahme treuhänderischer Verwaltungen, b) die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten c) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen soweit es sich nicht um Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften handelt, sowie d) die Beratung und Vertretung in allen wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Partner(in)

Peter Müller

Rheinbach

Partner(in)

Susanne Zeidler

Alfter

Partner(in)

Michael Wonschina

Bonn

Partner(in)

Judith Haag

Swisttal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Gesetzliche Einzelvertretungsbefugnis als allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen eingetragen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Name der Partnerschaft ist geändert.
  • Der Name der Partnerschaft ist geändert.
  • Der Name der Partnerschaft ist geändert.
  • Der Sitz der Partnerschaft ist nach Bornheim verlegt.
  • Der Name und der Gegenstand der Partnerschaft sind geändert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.