Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Einem persönlich haftenden Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Franßen Verwaltungs-GmbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
Tjark Peter Franßen
Nordhastedt
275
Karoline Jaster
Nordhastedt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.