Handelsregister · HRB 11968
Chronologischer Auszug
TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH · Amtsgericht Fritzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH b) Niedenstein Geschäftsanschrift: Feldborde 15, 34305 Niedenstein c) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung, sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalan- lagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen in Form von KG-Modellen zwischen Kunden und den in § 2 Absatz 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagenvermittlung wie - beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Absatz 1 und 2 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single- Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Bestellt als Geschäftsführer: Pister, Thomas, Niedenstein, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2012 mit Änderungen vom 26.02.2013 in § 1 (Firma) und 24.04.2013 in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) | a) 06.05.2013 Herrmann b) Fall 1 | |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung, sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single- Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 14.10.2013 Herrmann b) Fall 2 | |||
| 3 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien sowie die Vermittlung juristischer und notarieller Dienstleistungen. Weiterhin die Vermittlung von Edelmetallen und Diamanten. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 S 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. Single- Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 10.08.2016 Berge b) Fall 3 | |||
| 4 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen sowie die Vermittlung juristischer und notarieller Dienstleistungen. Weiterhin die Vermittlung von Edelmetallen und Diamanten. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung, sowie die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anlagen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 -111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sogenanntes Single- Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 12.09.2023 Otto b) Fall 4 |
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