Handelsregister · HRB 11968

Chronologischer Auszug

TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH · Amtsgericht Fritzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement
GmbH

b)
Niedenstein
Geschäftsanschrift:
Feldborde 15, 34305 Niedenstein

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermittlung und Beratung von
Versicherungen, Bausparverträgen,
Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft
erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung
und -beratung, sowie die
Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S.
2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an
Investmentvermögen, die von einer
inländischen Kapitalan- lagegesellschaft
oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne
der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes
ausgegeben werden, oder von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, sowie Beratung und
Vermittlung von Beteiligungen in Form von
KG-Modellen zwischen Kunden und den in
§ 2 Absatz 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten
Unternehmen. Somit erfolgt die
Anlagenvermittlung wie - beratung
ausschließlich nach der Ausnahmeregelung
nach § 34 f Absatz 1 und 2 GewO. Bei der
Erbringung dieser Dienstleistungen ist die
Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum
oder Besitz an Geldern oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen. Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des
Investmentgesetzes (sog. Single-
Hedgefonds) werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pister, Thomas, Niedenstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2012 mit Änderungen vom
26.02.2013 in § 1 (Firma) und 24.04.2013 in § 2 Ziffer 1
(Gegenstand des Unternehmens)
a)
06.05.2013
Herrmann

b)
Fall 1
2c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermittlung und Beratung von
Versicherungen, Bausparverträgen,
Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft
erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung
und -beratung, sowie die
Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S.
2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an
Investmentvermögen, die von einer
inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder
Investmentaktiengesellschaft im Sinne der
§§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes
ausgegeben werden, oder von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, sowie Beratung und
Vermittlung von Beteiligungen zwischen
Kunden und den in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8
KWG genannten Unternehmen. Somit
erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung
ausschließlich nach der Ausnahmeregelung
nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der
Erbringung dieser Dienstleistungen ist die
Gesellschaft nicht befugt sich Eigentum
oder Besitz an Geldern oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen. Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des
Investmentgesetzes (sog. Single-
Hedgefonds) werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
14.10.2013
Herrmann

b)
Fall 2
3c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermittlung und Beratung von
Versicherungen, Bausparverträgen,
Darlehen und Immobilien sowie die
Vermittlung juristischer und notarieller
Dienstleistungen. Weiterhin die Vermittlung
von Edelmetallen und Diamanten. Die
Gesellschaft erbringt weiterhin die
Anlagenvermittlung und -beratung sowie
die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a
S. 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an
Investmentvermögen, die von einer
inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder
Investmentaktiengesellschaft im Sinne der
§§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes
ausgegeben werden, oder von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, sowie Beratung und
Vermittlung von Beteiligungen zwischen
Kunden und den in § 2 Abs. 6 S 1 Nr. 8
KWG genannten Unternehmen. Somit
erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung
ausschließlich nach der Ausnahmeregelung
nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der
Erbringung dieser Dienstleistungen ist die
Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum
oder Besitz an Geldern oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen. Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des
Investmentgesetzes ( sog. Single-
Hedgefonds) werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
10.08.2016
Berge

b)
Fall 3
4c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermittlung und Beratung von
Versicherungen, Bausparverträgen,
Darlehen sowie die Vermittlung juristischer
und notarieller Dienstleistungen. Weiterhin
die Vermittlung von Edelmetallen und
Diamanten.

Die Gesellschaft erbringt weiterhin die
Anlagenvermittlung und -beratung, sowie
die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1
a S. 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anlagen
an Investmentvermögen, die von einer
inländischen Kapitalgesellschaft oder
Investmentaktiengesellschaft im Sinne der
§§ 96 -111 a des Investmentgesetzes
ausgegeben werden, oder von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, sowie Beratung und
Vermittlung von Beteiligungen zwischen
Kunden und den in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8
KWG genannten Unternehmen. Somit
erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung
ausschließlich nach der Ausnahmeregelung
nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der
Erbringung dieser Dienstleistungen ist die
Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum
oder Besitz an Geldern oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen. Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des
Investmentgesetzes (sogenanntes Single-
Hedgefonds) werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
12.09.2023
Otto

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.